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Liefer- und Verkaufsbedingungen von erfi

1. Allgemeines:

Folgende Bedingungen gelten durch Auftragserfüllung als anerkannt. Mit ihrem Erscheinen werden alle vorausgegangenen außer Kraft gesetzt. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte aus irgend einem Grund eine der vereinbarten Bedingungen nichtig sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt, gelten ergänzend die Bestimmungen des HGB, auch wenn es sich bei den Käufern nicht um Kaufleute im Sinne des Gesetzes handelt.

2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Aufträge:
Aufträge, auch durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe, oder online erteilte Bestellungen, gelten von uns erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich oder online bestätigt oder ohne weiteres durch Lieferung ausgeführt haben. Bei Nachbestellungen übernehmen wir keine Gewähr dafür, daß die Lieferung hinsichtlich Güte, Ausführung usw. der früheren entspricht. Für den Besteller eigens angefertigte oder beschaffte Ware schließt Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Rückgabe aus. Rückgabe aus Abänderungen in der Ausführung bleiben vorbehalten, soweit durch dieses die technischen Eigenschaften der Ware nicht beeinträchtigt werden.

4. Preise:
Die Preise werden in der für Inlandlieferung gültigen Währung bzw. Euro gestellt und verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – ab Lager bzw. ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung. Für den Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich zulässige Nachberechnungen gelten als vereinbart. Die Ermäßigung oder der Wegfall bestehender Abgaben geben dem Käufer keinen Anspruch auf Preisnachlaß. Falls keine festen Preise ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, berechnen wir zu dem Tage der Lieferung gültigen Preisen. Für die Berechnung von etwaigen Mengenrabatten ist der jeweilige Auftrag, bei Aufträgen auf Abruf die jeweils Abgerufene Menge maßgebend.

5. Verpackung:
Die Verpackung wird berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen.

6. Lieferzeit:
Die Lieferzeit kann nur annähernd angegeben werden und deshalb unverbindlich; sie beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Ausführungseinheiten. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Im Falle hoher Gewalt bzw. ungewöhnlicher Behinderung, insbesondere durch Betriebs- und Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel und Änderung der Wertverhältnisse, sind wir ohne Haltung für etwaigen Schäden berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Behebung der Hindernisse zu verlängern. Ursächlicher Zusammenhang braucht nicht nachgewiesen zu werden. Teillieferung ist zulässig und gilt als Geschäft für sich.

7. Versand und Gebühr:
Alle Sendungen reisen, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Kosten und Gebühr des Bestellers. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel (gedeckte und Spezialwagen werden besonders berechnet) sind unserer Wahl und unter Ausschluß jeder Haltung überlassen.

Bei frachtfreier Lieferung zum Bestimmungsort legen wir die Fracht nicht vor, sondern vergüten nur die reine Fracht für den billigsten und kürzesten Weg. Versandfertig gemeldete Ware muß sofort abgerufen werden, sonst – oder falls die Versendung unmöglich – sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

Für die Berechnung sind die beiden Versand festgestellten Stückzahlen maßgebend. Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

8. Transportversicherung:
Warensendungen werden mangels anderer Vereinbarungen zugunsten unserer Abnehmer von uns auf dem Bahntransport versichert. Die Kosten der Versicherung werden berechnet. Über jeden Schaden bei der Beförderung auf die Eisenbahn ist schon bei Empfang der Ware von der Auskunftsdienststelle auf Grund der Eisenbahn-Verkehrsordnung eine Bescheinigung und, falls erforderlich, frachtfreier Austausch der beschädigten Teile zu verlangen. Wird der Schaden nicht sofort beim Empfang des Gutes entdeckt, sondern erst beim Auspacken, spätestens aber innerhalb 3 Tagen, nachdem die Ware in den Besitz des Empfängers gelangt ist, so ist auch in solchen Fällen eine bahnamtliche Bescheinigung anzufordern. Bei Anlieferung durch Kranwagen müssen alle Waren sofort bei Empfang geprüft und etwaige Schäden auf dem zur Sendung gehörigen Liefer - und Empfangsschein vermerkt werden.

9. Mängelrüge und Gewährleistung:
Etwaige Mängel muß der Besteller innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort und solange sie sich noch im angelieferten Zustand befindet, rügen. Will der Empfänger in besonderen Fällen den Mängel an der Lieferung selbst beseitigen, so muß er vorher unsere Zustimmung einholen. Rücksendungen nehmen wir nur nach vorausgegangener Vereinbarung an, sie müssen in jedem Fall kostenfrei erfolgen. Beanstandungen haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluß.

Erkennen wir die Mängelrüge als berechtigt an, so haben wir die Wahl, die mangelhafte Ware zurückzunehmen, und gegen einwandfreie umzutauschen bzw. den Kaufpreis zurück zu vergüten oder den Minderwert zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Versicherung der Ware, die nach Verlassen des Betriebes durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen. Nach Ablauf von 12 Monaten vom Tage des Abgangs der Ware bei uns können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden, sie verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

10. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche Gegenstände der Lieferung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung bestehenden Gesamtforderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Empfänger darf diese Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsgang und nur unter gleichzeitiger Weitergabe des Eigentumsvorbehalts an den Erwerber weiter veräußern. Eine Verpfändung oder sicherungsweise Übereignung ist jedoch während der Dauer unseres Eigentums in keinem Fall gestattet. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er uns schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen an ihn, seine aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinen Abnehmern bekanntzugeben. Der Käufer ist bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch uns berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über die Forderung auf andere Weise, zum Beispiel durch Abtretung zu verfügen. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Pfändungsgläubiger bzw. dem Gerichtsvollzieher sofort der Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und uns Mitteilung über die Pfändung unter Angabe des Pfändungs-Gläubigers zu machen.

11. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung muß in gesetzlichen Zahlungsmitteln an uns erfolgen.

Die Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Die Rechnungen sind – unabhängig vom Recht der Mängelrüge – gebührenfrei an uns zu zahlen, zu den jeweils in unseren Rechnungen genannten Zahlungsbedingungen, Mängelrügen berechtigen nicht dazu, mit Gegenansprüchen, oder den Kaufpreis zurückzuhalten. Ist Skonto vereinbart, so versteht er sich nur auf den reinen Warenwert. Die Skontofrist läuft stets ab, Rechnungsdatum, ohne Rücksicht auf den Eingangstag der Ware und der Rechnung beim Empfänger. Am Fälligkeitstag tritt Verzug ohne Mahnung ein und damit die Verpflichtung zur Zahlung bankmäßige Zinsen für offene Kredite. Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur auf Grund vorheriger Vereinbarung zahlungshalber an. Für Wechsel und Schecks bleibt stets die Einlösung vorbehalten. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers .

Unsere Gutschrift gilt mit dem Wert des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können, unbeschadet, früherer Fälligkeit beim Leistungsverzug des Bestellers. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, oder werden uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern geeignet sind, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Wir sind dann außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit auszuführen. Nach angemessener Nachfrist können wir auch vom Abschluß zurücktreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware.

Zahlungsbedingungen: Privatpersonen werden nur gegen Vorkasse beliefert.

12. Allgemeine Erklärung zum Datenschutz:
Der Betreiber verpflichtet sich, nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, oder zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um das Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen. Er verpflichtet sich weiter, den Kunden über diesen Umfang der Datennutzung in Kenntnis zu setzen. Nutzungsprofile wird der Betreiber ohne vorherige Zustimmung des Kunden nur unter Verwendung von Pseudonymen oder anonymisierter Form erstellen. Im Übrigen gilt ab 25. Mai 2018 das BDSG-neu sowie DSGVO.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Der Erfüllungsort für unsere Lieferung und für alle Pflichten des Käufers ist Freudenstadt. Der Gerichtsstand ist Freudenstadt.

 

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